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Datenschutz-Grundverordnung Neue Herausforderungen für das Direktmarketing

Clubabend | 27. Februar 2018 | 19:00 Uhr | Menold Bezler Rechtsanwälte, Rheinstahlstraße 3, 70469 Stuttgart

Datenschutz-Grundverordnung Neue Herausforderungen für das Direktmarketing

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18:30 Uhr Get-together | 19:00 Uhr Beginn

Same but different

Fast 60 Mitglieder und Gäste des Marketing Club Region Stuttgart- Heilbronn besuchten am 27. Februar 2018 die Veranstaltung zur Datenschutzgrundverordnung in den Räumen der Wirtschaftskanzlei Menold Bezler in Stuttgart.

Ein wesentlicher Teil der Anwesenden hatte sich vor der Veranstaltung bereits inhaltlich mit der Datenschutzgrundverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft trat, auseinandergesetzt. Allen anderen Teilnehmern war klar, dass sie um die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – nicht zuletzt wegen der hohen Bußgelder, die in der DSGVO vorgesehen sind – kurzfristig keinen Bogen machen können. Das Thema war somit nicht nur brandaktuell, sondern auch für alle Teil nehmer höchst relevant. Dem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Laurent Meister, gelang es in seinem etwa einstündigen Vortrag, den Datenschutzneulingen die Grundzüge der viel diskutierten EU-Verordnung näherzubringen und bei denjenigen, die sich schon mit der Verordnung befasst hatten, für Klarheit und ein besseres Verständnis zu sorgen.

Zunächst vermittelte der Stuttgarter Rechtsanwalt den Teilnehmern das Prinzip der DSGVO: Per sonenbezogene Daten dürften nicht ohne Erlaubnis verarbeitet werden. Im Wesentlichen habe dies zwar auch schon vor der DSGVO gegolten. Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung müssten unrichtige und veraltete Daten jedoch gelöscht werden. Unternehmen müssen deshalb in der Lage sein, eine früher zu ihren Gunsten erteilte Einwilligung nachzuweisen. Rasch entstand im Auditorium eine engagierte Diskussion rund um die Frage, wie es gelingen könne, erteilte Alteinwilligungen nachzuweisen.
Anschließend informierte der Fachanwalt die Anwesenden darüber, dass das sogenannte „Listenprivileg“, das nach deutschem Recht die Legitimationsgrundlage für den Adresshandel gebildet habe, mit der Datenschutzgrundverordnung weggefallen sei. Herr Meister klärte dann aber sogleich auf, dass der Adresshandel mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung nicht illegal werde. Die DSGVO enthalte nämlich eine zentrale Erlaubnisnorm, die die Datennutzung bei berechtigtem Interesse auch ohne Einwilligung gestatte. Der Adresshandel sei ein solches berechtigtes Interesse und deshalb auch nach Inkrafttreten der DSGVO zulässig. Ins gesamt seien die Möglichkeiten, Daten ohne Einwilligung zu erheben und zu verwerten, unter der DSGVO somit sogar vielfältiger, als das dies bisher im deutschen Recht der Fall gewesen sei.
Schließlich gelang es Herrn Meister, den Anwesenden ein klein wenig die Angst vor hohen Bußgeldern zu nehmen: Die in der DSGVO vorgesehenen Höchstbeträge sind vorgesehen, um weltweit aktiven Großunternehmen, die das nationale Datenschutzrecht bislang ignoriert haben, das Handwerk zu legen. Außerdem – so klärte der Rechtsanwalt die Teilnehmer auf – lassen die Aufsichtsbehörden erklärtermaßen, innerhalb einer ge wissen Übergangszeit, bei der Verfolgung von Verstößen gegen die DSGVO Milde walten. Neu sei mit der Datenschutzgrundverordnung außerdem auch, dass die Aufsichtsbehörden unter Umständen verpflichtet seien, Unternehmen zur Umsetzung geplanter, datenschutzkritischer Maßnahmen zu beraten, und deshalb nicht nur die Rolle des „Bestrafers“, sondern auch die des „Beraters“ spielten.

Die Teilnehmer verließen die Veranstaltung mit einem besseren Verständnis der Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung und der Erkenntnis, dass die DSGVO zwar gefürchtet ist, aber neben einigen Verschärfungen für deutsche Unternehmen im Direktmarketing durchaus auch Lockerungen und Vorteile bringt.

Text: Dr. Elisabeth Mielke

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Referent:
Laurent Meister, LL.M. (Suffolk), Rechtsanwalt/Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Partner der Kanzlei Menold Bezler Rechtsanwälte

Moderatorin:
Dr. Elisabeth Mielke, LL.M., Menold Bezler Rechtsanwälte