„BULLSHIT“ gleich „B******T“. Influencerin verstößt gegen gerichtliches Verbot
Wurde einer Influencerin gerichtlich verboten, auf ihrem Istagram-Account die Produkte einer Firma als "Bullshit" zu bezeichnen, handelt es sich um einen Verstoß gegen dieses Unterlassungsgebot, wenn sie die Bezeichnung wiederholt, indem sie das Wort "Bullshit" durch Auslassung bestimmter Buchstaben als "B********t" oder "Noch mehr B***" darstellt. Das entschied nun das OLG Frankfurt per Beschluss vom [...]